Waldfest Waizenkirchen
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Waldfest Waizenkirchen aus Waizenkirchen in Oberösterreich
Waldfest Waizenkirchen aus Waizenkirchen in Oberösterreich
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Waldfest Waizenkirchen
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Am Waldfest sind alle herzlich willkommen. Von Jung bis Alt, von der Jugend bis zu den Pensionisten. Wir wollen aber schon im Vorfeld darüber informieren, dass der Jugendschutz genau kontrolliert wird. Am Waldfest ist auch für unter 16 jährige der Besuch am Donnerstag Freitag und Samstag von 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr erlaubt. Für die Alterskontrolle ist beim Eintritt ein Lichtbildausweis notwendig (U14 kein Einlass). Mit einer volljährigen Aufsichtsperson dürfen Jugendliche ohne zeitliche Begrenzung fortgehen. Die Aufsichtsperson muss beim Eintritt ebenfalls einen Lichtbildausweis und eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorweisen. Wir verlangen dabei das Originalformular mit Unterschrift (ein Bild am Handy ist z.B. nicht ausreichend). Musterformular downloadbar unter www.jugendschutz-ooe.at/ausgehen

1. Betreten auf eigene Gefahr: Das Betreten des Festgeländes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
2. Verhalten bei Unwetter: Jeder Besucher ist selbst dafür verantwortlich, sich über drohende Unwetter zu informieren, mögliche Gefahren rechtzeitig zu erkennen und eigenverantwortlich zu handeln. Bei Unwetter ist das Festgelände ruhig und rechtzeitig zu verlassen. Den Anweisungen der Einsatzkräfte ist Folge zu leisten. Das Verweilen auf dem Gelände oder die Nutzung der Zu- und Abgangswege während eines Unwetters erfolgt auf eigene Gefahr.
3. Jugendschutz: Jugendliche sind verpflichtet, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes einzuhalten.
4. Kein Einlass für Alkoholisierte: Personen, die offensichtlich unter Alkoholeinfluss stehen, erhalten keinen Zutritt zum Festgelände.
5. Mitnahme von Getränken: Das Mitbringen von Getränken jeglicher Art auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt.
6. Konsum außerhalb des Geländes: Der Konsum von Getränken auf dem Parkplatz und den angrenzenden Straßen ist aus Sicherheitsgründen verboten.
7. Ordnung und Sicherheit: Wer auf dem Festgelände für Unruhe sorgt, an einer Schlägerei beteiligt ist oder die Ordnung anderweitig stört, kann vom Gelände verwiesen werden.
8. Einlasskontrolle: Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass beim Einlass Taschenkontrollen durchgeführt und der Ausweis überprüft werden dürfen.
9. Lautstärke: In der Nähe der Musikbühnen können Lautstärken von über 93 dB erreicht werden.
10. Gehörschutz: Gehörschutz steht kostenlos beim Musiktechniker zur Verfügung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Hörschäden.
11. Foto- und Videoaufnahmen: Mit dem Betreten des Festgeländes willigt der Besucher ein, dass Fotos und Videoaufnahmen, auf denen er zu sehen ist, veröffentlicht und verbreitet werden dürfen.
12. Anerkennung der Festordnung: Mit dem Betreten des Festgeländes erkennt der Besucher die Festordnung an und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

Waldfest Waizenkirchen

„Waldfest Waizenkirchen – Gute Musik, regionales Essen, und beste Stimmung mitten in der Natur!“

Waldfest Waizenkirchen
Waldfest Waizenkirchen aus Waizenkirchen in Oberösterreich